AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Ehmer GmbH
Rheinweg 13
34277 Fuldabrück - OT Bergshausen
Tel. +49 (0)561 / 583208
Fax +49 (0)561 / 582971

Lieferungen INLAND: Sie finden unsere AGB untenstehend

sowie als PDF hier:
AGB Inland (als PDF)

Für EXPORT siehe separate Bedingungen: AGB Export (als PDF) 

Lieferungen und Leistungen der Martin Ehmer GmbH (Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB.

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten selbst dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


A.  Besondere Bedingungen für Lieferungen

 

1.      Eigentumsvorbehalt

1.1    Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum des Auftragnehmers.

1.2    Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen üblichen Bedingungen, solange er nicht in Verzug ist und nur dann, veräußern, wenn er mit seinen Abnehmern einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Forderungen aus der Veräußerung werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Einstellung der Weiterveräußerungsforderung in ein Kontokorrent gilt dies entsprechend für die jeweilige Saldoforderung.
      Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung einzuziehen. Der Auftragnehmer kann diese Berechtigung sowie die Berechtigung zur Wei­terveräußerung widerrufen, wenn Tatsachen Anlass zu der Annahme bieten, dass sich die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich verschlechtert hat. In diesem Fall ermächtigt der Auftraggeber den Auf­tragnehmer schon jetzt unwiderruflich, sein Be­triebsgelände zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; die Ausübung dieses Rechts durch den Auf­tragnehmer gilt nicht als Rücktritt. Ferner wird der Auftraggeber in diesem Fall nach Aufforderung des Auftragnehmers den Abnehmer über die Forde­rungsabtretung unterrichten und dem Auftragnehmer die zum Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte erteilen.

1.3    Übersteigt der Wert aller vom Auftraggeber gestellten Sicherheiten die bestehende Forderung um mehr als 10%, ist der Auftragnehmer insoweit verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers nach eigener Wahl Sicherheiten freizugeben.

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2.      Gewährleistung

2.1    Bei Mängeln wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch ein­wandfreie Ware ersetzen, es sei denn, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Im Übrigen gelten, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden; für Schadensersatzansprüche gilt C. 4.

2.2 Für gebrauchte Gegenstände wird, außer bei einer etwaigen Schadenersatzhaftung in den in C. 4.2 aufgeführten Fällen, keine Gewähr geleistet.

3.   Versand, Gefahrübergang
      Wird auf Wunsch des Auftraggebers versendet, wählt der Auftragnehmer Transportmittel und Transportweg. Mit der Übergabe an Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Geschäftsgebäude des Auftragnehmers bzw. bei Vereinbarung einer Belieferung direkt durch den Hersteller bei Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

4.      Fachgerechte Montage
       Der Auftraggeber wird bei der Montage gelieferter Ware die Montageanweisungen des Auftragnehmers sowie die anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks einhalten. Beliefert er Dritte mit den ge­lieferten Gegenständen, wird er diese über die Mon­tageanweisungen des Auftragnehmers informieren.
 

B.   Besondere Bedingungen für ( Dienst-/ Werk-) Leistungen

1.      Leistungsausführung
       Der Auftragnehmer behält sich unter Berücksichti­gung der Interessen des Auftraggebers auch ohne Mitteilung Änderungen bei der Leistungsausführung wegen tatsächlicher, insbeson­dere technischer Notwendigkeiten, behördlicher Anordnung oder Ver­besserungen vor. Der Auftragnehmer kann Leistun­gen durch Dritte ausführen lassen.

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2.      Gewährleistung

 2.1    Soweit nachfolgend nichts abweichendes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, für Schadenersatzansprüche gilt C. 4.

2.2    Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ferner sind, soweit vorhanden, zur Rekonstruktion hilfreiche Unterlagen beizufügen.

3.   Pfandrecht
      Der Auftraggeber bestellt dem Auftragnehmer an den im Zusammenhang mit der Leistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen aus diesem Vertrag.
      Der Verkauf des Pfandes wird dem Auftraggeber nach Fälligkeit der Forderung angedroht und ist zwei Wochen nach der Androhung zulässig. Kann die Ver­kaufsandrohung nicht zugestellt werden, reicht die Absendung an die letzte bekannte Anschrift des Auftraggebers, wenn auch eine Anfrage beim Registergericht (bei eintragungsfähigen Auf­traggebern) bzw. beim Einwohnermeldeamt keine neue Anschrift ergibt.

 
C.      Gemeinsame Bestimmungen
      Für alle Geschäfte des Auftragnehmers gelten, ggf. ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen, die nachfolgenden Bestimmungen.

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1.   Höhere Gewalt
      Wird der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch unvorhersehbare Ereignisse gehindert, die den Auftragnehmer oder seine Zuliefe­rer betreffen und die der Auftragnehmer auch nicht mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt abwenden konnte, verzögern sich Liefer- und Lei­stungszeiten um die Behinderungsdauer und eine angemessene Anlauffrist, längstens um acht Wo­chen.
    Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Belieferung des Auftragnehmers durch seine Liefe­ranten oder Hersteller wegen nicht zu vertretenden Verlusts auf dem Transportweg zum Auftragnehmer.
    Die Parteien können sich vom Vertrag lösen, wenn wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Als vom Auftragnehmer nicht zu ver­tretende Verzögerung gelten insbesondere Streiks und Aus­sperrungen beim Auftragnehmer und in Drittbetrieben mit der Ausnahme rechtswidriger Aus­sperrungen.


2.      Pflichtverletzungen des Auftraggebers
      Rechnungen des Auftragnehmers sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit Zu­gang fällig. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers entfallen evtl. eingeräumte Zahlungsziele, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen und die Forderung aus der gesamten Lieferung oder Leistung wird sofort fällig. Im Übrigen gelten bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Verzug, die gesetzlichen Bestimmungen.

 
3.   Lösung vom Vertrag bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers

      Der Auftraggeber hat, vorbehaltlich C. 1 nur bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzungen das Recht, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen; gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

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4.  Haftung
4.1   Auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund -  haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal € 25.000.

4.2   Die Haftungsbegrenzung unter C. 4.1. gilt nicht für vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaige vom Auftragnehmer übernommene Garantien.

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5.   Preise
      Preisangaben gelten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer sowie angemessener Verpackungskosten ab Lager Fuldabrück oder, bei Belieferung unmittelbar durch den Hersteller, ab dessen Werk oder Lager in Deutschland. Bei Belieferung unmittelbar durch ausländische Lieferanten werden anteilige Frachtkosten für den Transport ab deutscher Grenze berechnet. Wird ausnahmsweise aufgrund einer gesonderten Vereinbarung frachtfrei geliefert, werden die Kosten für die günstigste Ver­sendungsart des ausgewählten Spediteurs oder Frachtführers getragen, bei LKW-Versand bis zur Hausanschrift des Bestimmungsorts unabgeladen.


6.      Besichtigung/Dokumentation von Mängeln/ Schä­den
      Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer ermögli­chen, mangelhafte Ware und/oder sonstige Schäden, für die er den Auftragnehmer in Anspruch nehmen will, an Ort und Stelle in unverändertem Zustand zu besichtigen. Ist dies im Einzelfall aus Gründen der Schadensminderung nicht möglich oder vom Auftragnehmer nicht gewünscht, wird er alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die mangelhafte Ware/den Schaden auf eigene Kosten an Ort und Stelle umfassend, insbesondere durch Fotos, fachgerecht zu dokumentieren und dem Auftragnehmer die Dokumentation einschließlich der beschädigten Teile zur Verfügung stellen.


7.    Teillieferung/Teilleistung
      Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Auftraggeber kein Interesse.


8.       Kostenvoranschläge/Bindungsdauer von Angebo­ten

       Der Auftragnehmer übernimmt im Zweifel keine Gewähr für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen. Aus einer Überschreitung um bis zu 25 % kann der Auf­traggeber keine Rechte ableiten. Angebote des Auf­tragnehmers gelten längstens für einen Monat ab Abgabe, es sei denn, der Auftragnehmer sagt aus­drücklich schriftlich eine längere Frist zu.

 9.      Fälligstellung bei Verschlechterung der Kredit­würdigkeit des Auftraggebers
     Geben Tatsachen Anlass zu der Annahme, dass sich die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich verschlechtert hat, kann der Auftragnehmer sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig stellen und die Rechte aus A. 1.2 ausüben. Noch ausstehende Lie­ferungen und Leistungen können von einer vollständi­gen oder teilweisen Vorleistung des Auftraggebers abhängig gemacht werden.

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10. Keine Inkassovollmacht für Reisende oder Vertreter
      Reisende sowie Vertreter des Auftragnehmers haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, der Auf­tragnehmer teilt dies dem Auftraggeber im Einzelfall schriftlich ausdrücklich mit.

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11.      Aufrechnung und Zurückbehaltung
     Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zu­rückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur we­gen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
 

12.      Speicherung personenbezogener Daten
        Der Auftragnehmer speichert die personenbezoge­nen Daten des Auftraggebers.

 
13.      Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
13.1   Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sowie für Zahlungen des Auftragge­bers ist der Sitz des Auftragnehmers.
   
13.2    Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

13.3    Ist der Auftraggeber Kaufmann und gehört das Geschäft zu seinem Geschäftsbetrieb oder ist er Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - unbeschadet eines etwaigen ausschließlichen Gerichtsstandes - Kassel Gerichtsstand. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes ver­klagen.


14. Sonstige Bestimmungen
      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.

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agb-05-09.doc  /  Stand : 15. Mai 2009